Zwischennutzungen, Laubengeschosse, Zweitwohnungen
Das Revisionspaket umfasst drei Themenbereiche, die der Stadtrat als prioritär erklärt hatte: Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der Altstadt, Zwischennutzungen sowie Zweitwohnungen in der Altstadt.
Die Stimmberechtigten haben allen drei Vorlagen zugestimmt. Der Kanton hat die «Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der Altstadt» in Kraft gesetzt. Zu den beiden anderen Vorlagen sind Beschwerdeverfahren hängig.
Zwischennutzungen erleichtern
Vielfältige Formen von Zwischennutzungen spielen in der Belebung von Brachflächen oder leerstehenden Liegenschaften eine wichtige Rolle. Mit dieser Vorlage will der Gemeinderat Zwischennutzungen erleichtern. Zwischennutzungen, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen, dem übergeordneten Recht entsprechen und nicht länger als fünf Jahre dauern, sollen neu überall – unabhängig von der Art der Nutzungszone – zulässig werden.
Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse
Die untere Altstadt soll ein lebendiger Ort für die Wohnbevölkerung sowie für die Kundschaft der Spezialgeschäfte, der Gastronomie sowie der Kultur- und Dienstleistungsbetriebe bleiben. Das setzt eine Nutzungsvielfalt und eine einladende Gestaltung der Schaufenster und Aussenräume voraus. Zu diesem Zweck schlägt der Gemeinderat eine Regelung vor, wonach in der Unteren Altstadt in den an die Lauben angrenzenden Räumen nur noch publikumsorientierte Nutzungen erlaubt sind. Für die Obere Altstadt existiert bereits eine Regelung zur Nutzung der Laubengeschosse. Zum anderen werden sowohl in der Unteren als auch in der Oberen Altstadt durchgehende, fensterlose Mauerflächen an den inneren Laubenfassaden verboten. Ausserdem müssen die Schaufenster durchsichtig gestaltet sein.
Zweitwohnungen in der Altstadt
In der unteren und oberen Altstadt soll es in den Gebäudeteilen, die gemäss Bauordnung für das Wohnen reserviert sind, in Zukunft nicht mehr zulässig sein, Wohnungen in Zweitwohnungen umzuwandeln und regelmässig für kurze Dauer an nicht Niedergelassene zu vermieten. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass der Wohnraum in der Stadt Bern primär der ständig anwesenden Wohnbevölkerung zur Verfügung stehen soll. Handlungsbedarf besteht dabei in erster Linie in der Altstadt, wo in den letzten Jahren vermehrt Angebote für temporäre Wohnformen feststellbar waren.
Weiterführende Links
Abstimmungsbotschaft und Abstimmungsergebnisse vom 28.11.2021 zu den Zwischennutzungen und den Laubengeschossen
Abstimmungsbotschaft und Abstimmungsergebnisse vom 13.02.2022 zu den Zweitwohnungen in der Altstadt
Medienmitteilung vom 29.04.2021 mit dem Stadtratsvortrag zu den Zweitwohnungen in der Altstadt
Auflageunterlagen zu den Zwischennutzungen
Auflageunterlagen zu den Laubengeschossen
Auflageunterlagen zu den Zweitwohnungen