Öffentliche Auflage Überbauungsordnung Weyermannshaus West
Koordinierte öffentliche Auflage Überbauungsordnung Weyermannshaus West und Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und / oder Feldgehölze
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Weyermannshaus West mit Plan Nr. 1470/1 vom 13. September 2024 und das Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und / oder Feldgehölze vom 16. September 2024 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
9. Januar 2025 bis 10. Februar 2025
zur öffentlichen Auflage.
Auf dem Areal Weyermannshaus West soll in Etappen ein dichtes, urbanes und nutzungsdurchmischtes Stadtquartier mit einem hohen Wohnanteil entstehen. Das heutige Gewerbeareal ist eines der Schlüsselareale im Entwicklungsschwerpunkt ESP Ausserholligen. Vorgesehen sind ein breites Wohnungsangebot mit dem Potenzial für ungefähr 1000 Wohnungen sowie ausreichend Platz für gemischte Nutzungen wie Gewerbe, Kleingewerbe, Läden, Büros, Gastronomie und Kultureinrichtungen. Die Überbauungsordnung bildet dafür die planungsrechtliche Grundlage (Anpassung von Nutzungszonen, Bauklassen, Lärmempfindlichkeitsstufen und Baulinien). Die öffentliche Auflage wird im koordinierten Verfahren durchgeführt, sodass mit der Genehmigung der Planung auch eine Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und / oder Feldgehölze vorliegt.
Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Internet unter www.bern.ch/auflagen sowie beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt
031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Wer im Sinne von Art. 35 oder Art. 60 Baugesetz, von Art. 61 Naturschutzgesetz oder von Art. 12 und 12b Natur- und Heimatschutzgesetz in seinen eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.