Öffentliche Auflage der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 2 – Sandrainstrasse 12 (Brückenkopf West)
Öffentliche Auflage der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 2 – Sandrainstrasse 12 (Brückenkopf West) mit Änderung des Zonenplans und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern, der Aufhebung des Baulinienplans für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke (Teilplan A) und der Änderung des gesamtstädtischen Baulinienplans sowie geringfügige Änderung des Baulinienplans für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke (Teilplan B)
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 2 Sandrainstrasse 12 (Brückenkopf West): Änderung des Zonenplans mit Plan Nr. 1479/1 vom 2. Oktober 2024, die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1), die Aufhebung des Baulinienplans für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke mit Bauklassenänderung Teilplan A vom 21. November 1961 (inkl. Änderungen vom 15. Januar 1963 und vom 10. Mai 1967) und die Änderung des gesamtstädtischen Baulinienplans (Plan Nr. 1460/42 vom 10. Februar 2021) mit Plan Nr. 1460/43 vom 31. Januar 2024 und die geringfügige Änderung des Baulinienplans für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke mit Bauklassenänderung Teilplan B vom 10. September 1963 mit Plan Nr. 1479/2 vom 31. Januar 2024 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
7. November 2024 bis 6. Dezember 2024
zur öffentlichen Auflage.
Eng abgestimmt mit der Entwicklung des Gaswerkareals sollen mit der Planung die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Gebäudekomplexes am westlichen Brückenkopf der Monbijoubrücke geschaffen werden. Vorgesehen ist eine weitgehend auf dem Bestand aufbauende Sanierung mit einem Hochpunkt zur Akzentuierung der Lage am Brückenkopf sowie als Mittel zur baulichen Verdichtung. Auch der vorgesehene Nutzungsmix entspricht dem Bestand: Es sind Verkaufs-, Freizeit-, Dienstleistungs-, Wohn- und Lagernutzungen sowie Parkierungsflächen im Sockel unterhalb der Eigerstrasse zulässig. Die Umsetzung der Entwicklungsabsichten für den Brückenkopf West bedarf einer Teilrevision der Nutzungsplanung. Die heute in der Dienstleistungszone liegenden Flächen werden in die «Zone mit Planungspflicht (ZPP) 2 – Sandrainstrasse 12 (Brückenkopf West)» umgezont. Dies bedingt eine Anpassung des Nutzungszonen- und des Bauklassenplans sowie des Anhangs III der Bauordnung. Zudem werden der Naturgefahrenplan angepasst, der Baulinienplan für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke (Teilplan A) aufgehoben und der gesamtstädtische Baulinienplan geändert. Zudem passt der Gemeinderat den Baulinienplan für die Westzufahrt zur Monbijoubrücke vom 10. September 1963 (Teilplan B) geringfügig an. Der Erlass der ZPP ist der erste Schritt in der Planung und Entwicklung des Areals und gibt für die künftige Realisierung die langfristigen Eckwerte vor. In den zur Ablösung der ZPP geplanten bzw. gesetzlich zwingend folgenden Qualitätssicherungsschritten / Planungsinstrumenten werden weitere Vorgaben festgelegt werden.
Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Internet unter www.bern.ch/auflagen sowie beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.