Öffentliche Auflage der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 1 – Sandrainstrasse 3–39 (Gaswerkareal)
Öffentliche Auflage der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 1 – Sandrainstrasse 3–39 (Gaswerkareal) mit Änderung des Zonenplans und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern und Änderung Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Marzili / Schönau
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 1 – Sandrainstrasse 3–39 (Gaswerkareal): Änderung des Zonenplans mit Plan Nr. 1478/1 vom 2. Oktober 2024 und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) und Änderung Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Marzili / Schönau mit Plan Nr. 1175/61 vom 31. Januar 2024 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
7. November 2024 bis 6. Dezember 2024
zur öffentlichen Auflage.
Mit der Planung sollen die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung eines identitätsstiftenden Stadtquartiers mit urbaner Mischnutzung sowie eines Beitrags zur Siedlungsentwicklung nach innen an zentraler Lage umgesetzt werden. Zudem wird der preisgünstige Wohnraum gefördert und der Zugang zu öffentlichen Freiräumen sichergestellt. Die inventarisierten Gebäude und der Erhalt des Gaskessels mitsamt seiner heutigen Nutzung als Jugend- und Kulturzentrum am bestehenden Standort wie auch der Erhalt und/oder Ersatz der vorhandenen Naturwerte wird gesichert. Im Wirkungsbereich der ZPP wird eine differenzierte, den unterschiedlichen Lagequalitäten angepasste Bebauung mit darauf abgestimmter Nutzungsanordnung angestrebt. Im nördlichen Bereich sind neben Wohn- und Arbeitsnutzungen auch Bildungs-, Freizeit- und Sporteinrichtungen zulässig. Angrenzend an den mittleren Bereich sind einzig Bildungsnutzungen sowie alle Nutzungen, die mit dem Gaskessel vereinbar sind, zulässig. Im mittleren Bereich stehen der Erhalt und Weiterbetrieb des Gaskessels als Jugend- und Kulturzentrum im Vordergrund. Im südlichen Bereich sind insbesondere Wohnnutzungen vorgesehen. Die planungs- und baurechtliche Umsetzung der Entwicklungsabsichten für das Gaswerkareal bedürfen einer Teilrevision der Nutzungsplanung. Die heute in Zonen im öffentlichen Interesse liegenden Flächen werden in die «Zone mit Planungspflicht (ZPP) 1 – Sandrainstrasse 3-39 (Gaswerkareal)» umgezont. Dies bedingt eine Anpassung des Nutzungszonen- und des Bauklassenplans sowie des Anhangs III der Bauordnung. Zudem werden der Lärmempfindlichkeitsstufenplan, der Naturgefahrenplan und die Überbauungsordnung Uferschutzplan Abschnitt Marzili / Schönau angepasst. Der Erlass der ZPP ist der erste Schritt in der Planung und Entwicklung des Areals und gibt für die künftige Realisierung, die auch etappenweise erfolgen kann, die langfristigen Eckwerte vor. In den zur Ablösung der ZPP geplanten bzw. gesetzlich zwingend folgenden Qualitätssicherungsschritten / Planungsinstrumenten werden weitere Vorgaben festgelegt werden.
Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Internet unter www.bern.ch/auflagen sowie beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.