Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung der Zone mit Planungspflicht ZPP Wylerstrasse 121 – 125 (Schnellgutareal)
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügige Änderung der Zone mit Planungspflicht ZPP Wylerstrasse 121 – 125 (Schnellgutareal) zur öffentlichen Auflage.
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügige Änderung der Zone mit Planungspflicht ZPP Wylerstrasse 121 – 125 (Schnellgutareal) mit Plan Nr. 1350/2 vom 27. November 2024 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom
21. Februar 2025 bis 21. März 2025
zur öffentlichen Auflage.
Gegenstand der geringfügigen Änderung sind im Wesentlichen die Anpassung der Art der Nutzung in dem Sinne, dass neu ausschliesslich die Bestimmungen der Dienstleistungszone gelten, die Anpassung des zulässigen Nutzungsmasses an die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen vom 25. Mai 2011 (BMBV), die Definition des höchsten Punktes der Dachkonstruktion sowie des massgebenden Terrains, die Festlegung eines Sektors 4 zur Freihaltung des für eine zukünftige Fuss- und Veloverbindung erforderlichen Raums und die Festlegung eines neuen Sektors 3 mit einer Erhöhung des höchsten Punkts der Dachkonstruktion um 9 m, um die im Sektor 4 wegfallende Nutzungsfläche zu kompensieren. Das maximale Nutzungsmass für den gesamten Bereich der ZPP bleibt gleich gegenüber heute.
Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00 – 12.00/13.30 – 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00 – 11.30/14.00 – 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Dokumente der Auflage
Titel |
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01 ZPP Schnellgutareal Plan vom 27. November 2024 (PDF, 2.0 MB) |
02 ZPP Schnellgutareal Erläuterungsblatt vom 27. November 20 (PDF, 965.7 KB) |