Mitwirkungsauflage Dählhölzli (Änderung Zonenplan)
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zonenplanänderung Dählhölzli zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zonenplanänderung Dählhölzli mit Plan Nr. 1487 vom 18. Oktober 2024 und die Teilrevision der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 7321.1) gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
11. Dezember 2024 bis 31. Januar 2025
zur öffentlichen Mitwirkung.
Das Planungsgebiet umfasst Teile des Grundstücks Bern Gbbl. Nr. 4/2639 an der Aare (Bereich heutige ZöN FA). Die thematische Ausrichtung des Dählhölzli-Tierparks Bern soll sich in den nächsten Jahren verändern. Ziel ist es, Natur- und Artenschutz als zentrales Element des Tierparks zu verankern, den Bildungsauftrag zu verstärken und die artgerechte Haltung der Tiere zu maximieren. Gleichzeitig sollen für die Mitarbeitenden zeitgemässe Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem soll der Tierpark für Menschen mit Beeinträchtigungen barrierefrei zugänglich sein. Um all dies zu ermöglichen, muss die baurechtliche Grundordnung in verschiedenen Punkten angepasst werden (Änderung des Nutzungszonen- und des Lärmempfindlichkeitsstufenplans sowie eine Teilrevision von Anhang II zur Bauordnung). Insbesondere befindet sich das Planungsgebiet neu in einer ZöN FB und die Zweckbestimmung sowie die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung für die ZöN werden festgelegt.
Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Betriebsferien der Auflagestellen während der Feiertage.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.