Geringfügige Änderung Bethlehemacker II; Genehmigung und Inkraftsetzung
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bethlehemacker II und des Gestaltungsplans Bethlehemacker II/2; Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 20. November 2024 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bethlehemacker II und des Gestaltungsplans Bethlehemacker II/2 mit Verfügung vom 28. November 2024 genehmigt.
Die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bethlehemacker II und des Gestaltungsplans Bethlehemacker II/2 tritt auf den 20. Dezember 2024 in Kraft.
Sie kann im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahr 2024) oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.