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Mitwirkungsauflage ​Überbauungsordnung Bethlehemstrasse – Stöckackerstrasse (Meienegg)​

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt ​die Überbauungsordnung Bethlehemstrasse – Stöckackerstrasse (Meienegg) zur öffentlichen Mitwirkung.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Bethlehemstrasse – Stöckackerstrasse (Meienegg) mit Plan Nr. 1486/1 (I bis III) vom 2. September 2024 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9.Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

14. Oktober 2024 bis 12. November 2024

zur öffentlichen Mitwirkung.

Das Planungsgebiet liegt an der Kreuzung Bethlehemstrasse – Stöckackerstrasse im Stadtteil VI Bümpliz-Oberbottigen, Quartier Bern Stöckacker. Die 23 Grundstücke des Planungsgebiets befinden sich grösstenteils im Eigentum der FAMBAU Genossenschaft. Die Überbauungsordnung (ÜO) ermöglicht es, den heute rund 70-jährigen, denkmalgeschützten Baubestand grösstenteils zurückzubauen und durch eine nachhaltige, verdichtete und modernen Baustandards entsprechende Siedlung mit rund 330 neuen, gemeinnützigen Wohnungen zu ersetzen. Zwei heute bestehende Gebäude werden dabei für mindestens 25 Jahre erhalten. Es entstehen ca. 120 Wohnungen mehr gegenüber heute. Das Vorhaben wird mit einer sozialverträglichen Etappierung realisiert und zeichnet sich durch eine sorgfältige Aussenraumgestaltung aus. Die Siedlung Meienegg wird schrittweise in ein Stadtquartier mit hoher städtebaulicher Qualität weiterentwickelt. Die Überbauungsordnung bildet dafür die planungsrechtliche Grundlage (Anpassung von Nutzungszonen-, Bauklassen- und Lärmempfindlichkeitsstufenplan sowie von ÜO Baulinienplan).

Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 8.00 – 12.00 / 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 9.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden. 

Weitere Informationen.

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