Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Öffentliche Auflage, ZPP Reichenbachstrasse

Öffentliche Auflage der Änderungen des Zonenplans ZPP Reichenbachstrasse 118

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderungen des Zonenplans ZPP Reichenbachstrasse 118 mit Plan Nr. 1418/1 vom 01.07.2016 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

                                   6. Juli 2016 bis 5. August 2016

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Der Gemeinderat und der Stadtrat von Bern haben am vom 3. Juni bis 3. Juli 2015 öffentlich aufgelegten Plan nachträglich folgende Änderungen der ZPP-Vorschriften beschlossen:

 

Änderung von Artikel 3 Absatz 1 (Sätze 2 und 3 werden ersetzt)

Auf bis maximal 10 % der Geschossfläche sind nicht störende Arbeitsnutzungen oder öffentliche Nutzungen wie eine Tagesschule oder eine Schul- und Quartierbibliothek gestattet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Wohnzone gemäss Art. 19 BO.

 

Änderung von Artikel 3 Absatz 2

Im Planungsperimeter dürfen minimal 11‘500 m² und maximal 12‘500 m² oberirdische Geschossfläche realisiert werden.

 

Änderung von Artikel 3 Absatz 3

Die gesamte dem Wohnen dienende Geschossfläche ist dem preisgünstigen oder gemeinnützigen Mietwohnungsbau vorbehalten.

 

Änderung von Artikel 3 Absatz 6

Die Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge beträgt 0,5 Abstellplätze pro Wohnung. Erlaubt sind zusätzliche, ausschliesslich für Behinderte reservierte Abstellplätze.

 

Änderung von Artikel 3 Absatz 7

Mit Ausnahme der Hauptzufahrten und der Zugangswege ist möglichst auf eine Versiegelung zu verzichten. Mindestens 15 % des Gesamtperimeters sind als naturnahe Lebensräume auszugestalten, sofern dadurch die vorgesehenen öffentlichen Nutzungen nicht übermässig eingeschränkt werden.

 

Änderung von Artikel 3 Absatz 8

Pro Zimmer ist mindestens ein Fahrrad-Abstellplatz vorzusehen. Mindestens 50 % müssen gedeckt sein.

 

Streichung von Artikel 6 Absatz 1

Die Überbauung muss den Anforderungen des Labels 2000-Watt-Gesellschaft genügen.

 

Ergänzung der Hinweise

Der Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik wurde vom Gemeinderat beauftragt, die Überbauung an den Vorgaben des SIA-Effizienspfads energie, Merkblatt 2040 auszurichten.

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8 schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben und Lastenausgleichsansprüche anmelden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Download

Download
Titel Bearbeitet
Zonenplan Reichenbachstrasse 118 2 oeff Auflage (PDF, 3.5 MB) 01.03.2018

Weitere Informationen.

Fusszeile