Öffentliche Auflage, UeO Spinnereiweg
Aktuell: Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung der Überbauungsordnung Felsenaustrasse / Spinnereiweg und des Bauklassenplans
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung der Überbauungsordnung mit Plan Nr. 1180/10 vom 15.09.2016 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
27. Oktober 2016 bis 25. November 2016
zur öffentlichen Auflage.
Die Planung betrifft das Grundstück am Spinnereiweg 7b-d und 9, welches Teil der Parzelle GBBl-Nr. 2/1300 ist. Dieses Grundstück befindet sich innerhalb des Baufelds E der Überbauungsordnung Felsenaustrasse / Spinnereiweg vom 25. Januar 1988 (inkl. Änderung vom 25. Januar 1995). Mit der Planung wird die Höhenkote im Baubereich E1 des Baufelds E von 517.00 m ü. M auf 522.00 m ü. M erhöht. Zudem erfolgt im Baubereich E1 eine Anpassung des Bauklassenplans von der Bauklasse E bzw. 2 zu Bauklasse 3.
Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.
Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8 schriftlich und begründet Einsprache und / oder Rechtsverwahrung erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.