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Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Untermattweg 8

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Untermattweg 8 zur öffentlichen Mitwirkung.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Untermattweg 8 mit Plan Nr. 1451/1 vom 21. Oktober 2016 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

30. November 2016 bis 30. Dezember 2016

zur öffentlichen Mitwirkung.

Das Plangebiet liegt an der Kreuzung Murtenstrasse / Untermattweg. Betroffen sind die Parzellen Bern GBBl.–Nr.6/3562 sowie ein kleiner Teil der Parzelle GBBl.-Nr. 6/248 im Eigentum der Galexis AG. Die Überbauungsordnung ermöglicht die Nutzung als reines Bürogebäude, die bauliche Ergänzung des bestehenden Gebäudes, die qualitative Aufwertung der Aussenräume und stellt die architektonische Qualität des Bauvorhabens sicher. Weiter werden mit der Überbauungsordnung die übergeordneten Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes des Bundes und des kantonalen Wasserbaugesetzes umgesetzt. Die Überbauungsordnung beinhaltet auch die Änderung der Grundordnung (Nutzungszonenplan, Bauklassenplan, Lärmempfindlichkeitsstufenplan).      

 Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

 Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen gegen die Überbauungsordnung unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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