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Mitwirkungsauflage der Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt

Der Gemeinderat der Stadt Bern lässt die Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt, Plan Nr. 1436/1 vom 3. Juli 2014, gestützt auf Artikel 58 BauG vom 21. August bis 20. September 2014 öffentlich zur Mitwirkung auflegen.

Der Gemeinderat der Stadt Bern lässt die Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt, Plan Nr. 1436/1 vom 3. Juli 2014, gestützt auf Artikel 58 BauG vom

 

21. August bis 20. September 2014

 

öffentlich zur Mitwirkung auflegen.

 

Das Planungsgebiet Wohlenstrasse Eymatt liegt in einer Waldlichtung im Nordwesten des Bremgartenwalds der Stadt Bern. Es befindet sich rund 3 km vom Kreisel Länggassstrasse/ Halenstrasse («Kreisel Tierklinik“) und ca. 700 m vom Camping Kappelenbrücke entfernt. Das Gebiet umfasst die Parzelle Bern GBBl-Nr. 2/1346 und Teile der Parzelle Bern GBBl.-Nr. 2/1350. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 4 ha.

 

Die Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Tierheims in der Waldlichtung an der Wohlenstrasse in der Eymatt. Gleichzeitig werden die in der Waldlichtung vorhandenen Erdgasröhrenspeicher planungsrechtlich gesichert und die Waldgrenzen nach Artikel 10 Absatz 2 WaG verbindlich festgelegt.

 

Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag – Donnerstag 8 -12 Uhr / 14-17 Uhr, Freitag bis 16 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 zur Bürozeit sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Im Rahmen der Mitwirkung können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern (E-Mail: stadtplanungsamt@bern.ch) zuhanden des Gemeinderats bis am 20. September 2014 schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

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Titel Bearbeitet
Bericht Wohlenstrasse Eymatt (PDF, 3.8 MB) 01.03.2018
UeO Wohlenstrasse Eymatt (PDF, 4.0 MB) 01.03.2018

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