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Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Ausserholligen; Teilinkraftsetzung

Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Ausserholligen: Öffentliche Bekanntmachung von Genehmigung und Teilinkraftsetzung

Das Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) des Kantons Bern hat mit Verfügung vom 21. März 2024 gemäss Ziffer 1 des Dispositivs festgestellt, dass «der kommunale Richtplan ESP Ausserholligen insoweit in Teilrechtskraft erwachsen ist, als er in Bezug auf die Störfallvorsorge nicht Planungsgebiete betrifft, die von einem Konsultationsbereich ganz oder teilweise überlagert sind. Rechtskräftig sind damit die grün eingefärbten Teilgebiete ohne Überlagerung durch einen Konsultationsbereich sowie sämtliche übrigen Festlegungen des Richtplans. Nicht rechtskräftig sind die im Bericht 'Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge' vom 9. September 2022 in Abbildung 1 und im Anhang blau und violett eingefärbten Teilgebiete, die eine Überlagerung durch einen Konsultationsbereich anzeigen.»

Mit den grün eingefärbten und rechtskräftigen Teilgebieten in Ausserholligen sind die Gebiete WW.1, WW.2, WO.5, WO.6, WO.7, WO.8 sowie AS.5 gemeint. In Abbildung 1 des Berichts «Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge» sind diese Gebiete hellblau schraffiert.

Es wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Verfügung des Rechtsamts der DIJ vom 21. März 2024 am 22. April 2024 in Rechtskraft erwachsen ist. Damit ist der vom Gemeinderat der Stadt Bern am 23. November 2022 beschlossene und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern in Anwendung von Art. 61 BauG am 18. Januar 2024 mit Anpassungen von Amtes wegen genehmigte Richtplan Entwicklungsschwerpunkt ESP Ausserholligen unter Berücksichtigung der Verfügung des Rechtsamts DIJ in Teilrechtskraft erwachsen.

Der Richtplan kann unter www.bern.ch/ausserholligen oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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