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Öffentliche Auflage geringfügige Änderung UeO Bethlehemacker II

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung der Überbauungsordnung Bethlehemacker II und des Gestaltungsplans Bethlehemacker II/2 zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung der Überbauungsordnung Bethlehemacker II und des Gestaltungsplans Bethlehemacker II/2 mit Plan Nr. 1012/7 vom 30. Juni 2023 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

 

                                   11. Januar 2024 bis 12. Februar 2024

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Gegenstand der geringfügigen Änderung sind im Wesentlichen Baulinien- und Bauhöhenanpassungen sowie die geringfügige Erhöhung des Nutzungsmasses in den Baubereichen F und G und die Zulassung von Kleinbauten ausserhalb der Baulinien. Die Anpassungen dienen der zeitgemässen Weiterentwicklung der Grundstücke. Die Art der Nutzung bleibt unverändert.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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