Geringfügige Änderung des Zonenplans Weyermannshaus-Ost
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat beschlossen, den Zonenplan Weyermannshaus-Ost geringfügig zu ändern und macht diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.
Geringfügige Änderung des Zonenplans Weyermannshaus-Ost
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2023-1474 vom 13. Dezember 2023 beschlossen, den Zonenplan Weyermannshaus-Ost mit Plan Nr. 1375/2 vom 1. Mai 2023 im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahr 2023) eingesehen werden.