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3. öffentliche Auflage geringfügige Änderung Gewässerraumplan und Teilrevision der Bauordnung

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügige Änderung des Gewässerraumplans und der Teilrevision der Bauordnung zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügige Änderung des Gewässerraumplans und der Teilrevision der Bauordnung mit Plan Nr. 1461 / 2, Detailpläne Nr. 5, 11, 12 und 13 vom 20. März 2024 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

2. Mai 2024 bis 3. Juni 2024

zur öffentlichen Auflage.

Der von den Stimmberechtigten der Stadt Bern am 26. September 2021 beschlossene Gewässerraumplan und die Teilrevision der Bauordnung vom 24. September 2006 wurden vom 14. November 2019 bis 20. Januar 2020 und vom 3. Juni 2021 bis am 2. Juli 2021 öffentlich aufgelegt. Die Planung wurde dem Amt für Gemeinden und Raumordnung im März 2022 zur Genehmigung eingereicht. Aus dem Genehmigungsprozess wurden erneute Änderungen erforderlich, welche vom Gemeinderat am 24. April 2024 beschlossen wurden und vorliegend zur öffentlichen Auflage gebracht werden (nachfolgend werden sämtliche Änderungen gegenüber der 2. öffentlichen Auflage aufgeführt):

  • Änderung im Plan Nr. 1461/2, Detailplan 5 (PDF, 1.8 MB)Im Bereich des Jordebachs / Jordeweihers wurde der Gewässerraum um die Ufervegetation und das Flachmoor erweitert.
  • Änderung im Plan Nr. 1461/2, Detailpläne 11 (PDF, 3.3 MB), 12 (PDF, 3.5 MB) und 13 (PDF, 2.4 MB)Auf den Parzellen Bern Gbbl. Nrn. 3/645, 3/659 und 3/3929 wurde der Gewässerraum an das Hochwasserschutzprojekt «Gebietsschutz Quartiere an der Aare» angepasst und stellenweise reduziert.
  • Änderung von Art. 92 Abs. 4 Bauordnung (PDF, 114.0 KB)Die BO geht allfälligen Bestimmungen zu Gewässerräumen in Überbauungsordnungen, Zonen mit Planungspflicht und Uferschutzplänen vor, sofern diese bereits vor Inkrafttreten der Teilrevision der Bauordnung vom 26. September 2021 rechtsgültig ausgeschieden waren.

Alle relevanten Unterlagen finden Sie unter «Dokumente».

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) auch beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 eingesehen werden.

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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