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Teilrevision der Bauordnung; Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von den Stimmberechtigten der Stadt Bern beschlossene Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern betreffend Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der Altstadt genehmigt. Dieser Entscheid wurde nicht angefochten.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat mit Verfügung vom 16. Juni 2023 in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 28. November 2021 von den Stimmberechtigten der Stadt Bern beschlossene Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern betreffend Nutzung und Gestaltung der Laubengeschosse in der Altstadt genehmigt. Dieser Entscheid wurde nicht angefochten.

 

Die Teilrevision vom 28. November 2021 der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 tritt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 2. März 2022 am Tag nach der Publikation der Genehmi­gung, am 28. September 2023, in Kraft.

 

Die ab 28. September 2023 geltende Fassung der Bauordnung kann im Internet in der Systematischen Sammlung des Stadtrechts (SSSB) unter https://stadtrecht.bern.ch/lexoverview-home/lex-721_1 eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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