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Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung der Teilrevision der Bauordnung (ZöN Schlossmattstrasse 7 und 9)

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügige Änderung der Bauordnung (Teilrevision betreffend ZöN Schlossmattstrasse 7 und 9) zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die geringfügige Änderung der Bauordnung vom 24. September 2006 (Teilrevision betreffend ZöN Schlossmattstrasse 7 und 9) gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

 

                                 30. November 2023 bis 5. Januar 2024

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Gegenstand der geringfügigen Änderung ist die Präzisierung der Grundzüge der Überbauung und Gestaltung dahingehend, dass Bauten und Anlagen flächensparend und kompakt anzuordnen sind. Die Änderungen ermöglichen einen Ausbau des Schulstandorts und sichern gleichzeitig die wichtige Grün- und Freifläche für das Quartier.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr, 25.12.2023 – 02.01.2024 wegen Feiertagen geschlossen), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr, 25.12.2023 – 02.01.2024 wegen Feiertagen geschlossen) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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