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Areal Goumoëns, Goumoënsstrasse 46–54: Änderung des Zonenplans; öffentliche Auflage

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung des Zonenplans und die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung des Zonenplans mit Plan Nr. 1481/1 vom 15. August 2023 und die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

                             24. August 2023 bis 22. September 2023

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Die Änderung des Zonenplans bezweckt, den Schulraum und den Quartierfreiraum im Areal Goumoëns planungsrechtlich zu sichern. Die Änderung beinhaltet eine Anpassung der bestehenden Zone FA an die zukünftige Nutzung sowie die Festlegung der fehlenden Zweckbestimmungen durch Anpassung des Anhangs II der Bauordnung der Stadt Bern. Die Vorlage enthält zudem Änderungen des Bauklassen- und Lärmempfindlichkeitsstufenplans der Stadt Bern.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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