Mitwirkungsauflage ZPP Fröschmatt und Teilrevision der Bauordnung
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 5 – Fröschmatt: Änderung des Zonenplans und Teilrevision der Bauordnung zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Zone mit Planungspflicht (ZPP) 5 – Fröschmatt: Änderung des Zonenplans mit Plan Nr. 1485/1 vom 31. März 2023 und Teilrevision der Bauordnung vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
4. Mai 2023 bis 9. Juni 2023
zur öffentlichen Mitwirkung.
Mit der Planung sollen die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen für den etappierten Ersatz der Siedlung Kirchacker mit zeitgemässen Neubauten geschaffen werden. Ziel ist es, eine starke, quartierverträgliche Verdichtung des Areals in hoher städtebaulicher, architektonischer und freiräumlicher Qualität zu ermöglichen. Angestrebt wird eine durchgrünte und klimaangepasste Überbauung mit einer hohen räumlichen Durchlässigkeit. Mindestens 90 Prozent der zukünftigen Wohnnutzung werden preisgünstig sein und dauerhaft in Kostenmiete vermietet. Um diese Entwicklungsabsichten umzusetzen, muss der Gemeinderat das Areal umzonen. Die heute in der Wohnzone und Bauklasse 2 liegenden Flächen werden in die «Zone mit Planungspflicht (ZPP) 5 – Fröschmatt» umgezont. Dies bedingt eine Anpassung des Nutzungszonen- und des Bauklassenplans sowie des Anhangs III der Bauordnung. Zudem passt der Gemeinderat die Überbauungsordnung Baulinienplan der Stadt Bern geringfügig an. Diese Anpassung des Baulinienplans ist nicht Gegenstand der Mitwirkung, liegt aber als Information bei. Der Erlass der ZPP ist der erste Schritt in der Planung und Entwicklung des Areals und gibt für die künftige Realisierung, die etappenweise erfolgen kann, die langfristigen Eckwerte vor. In den zur Ablösung der ZPP geplanten bzw. gesetzlich zwingend folgenden Qualitätssicherungsschritten / Planungsinstrumenten werden weitere Vorgaben festgelegt werden.
Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.
Dokumente der Auflage
Beilage zur Information
Titel |
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Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Baulinienplan der Stadt Bern vom 31. März 2023 (PDF, 4.1 MB) |