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Geringfügige Änderung Zonenplan Schlossmattstrasse 7 und 9; Bekanntmachung

Geringfügige Änderungen des Zonenplans Schlossmattstrasse 7 und 9 und der Überbauungsordnung Baulinienplan der Stadt Bern sowie Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern; Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2023-511 vom 4. Mai 2023 beschlossen, den Nutzungszonenplan, die Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 und die Überbauungsordnung Baulinienplan der Stadt Bern vom 10. Februar 2021 im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann vom

 

                                      11. Mai 2023 bis 12. Juni 2023

 

beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

 

Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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