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Überbauungsordnung Wankdorf City III, öffentliche Auflage

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung der Überbauungsordnung Umfeld S-Bahn-Stationen Wankdorf im Areal Wankdorf City III zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung der Überbauungsordnung Umfeld S-Bahn-Stationen Wankdorf vom 9. Juli 2002 im Areal Wankdorf City III mit Plan Nr. 1327/7 vom 28. März 2022 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

 

                                       5. Mai 2022 bis 3. Juni 2022

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Gegenstand der geringfügigen Änderung sind Baulinien- und Bauhöhenanpassungen, die Verschiebung einer Teilbaubereichsgrenze sowie die Konkretisierung der Baumstandorte. Die Anpassungen sind alle gestalterisch bedingt. Die Art der Nutzung und das Nutzungsmass bleiben unverändert.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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