Mitwirkungsauflage Detailerschliessungsplan Viererfeld/Mittelfeld
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Detailerschliessungsplan Viererfeld/Mittelfeld zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Detailerschliessungsplan Viererfeld/Mittelfeld mit Plan Nr. 1322/7 vom 9. Dezember 2021 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
27. Januar 2022 bis 7. März 2022
zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Planungsperimeter umfasst im Viererfeld die Parzelle Nr. 2/2750 im Eigentum der Stadt Bern und die Parzelle Nr. 2/1192 im Eigentum des Kantons Bern (mit Baurechtsparzelle Nr. 2/2751 im Eigentum der Stadt Bern). Im Mittelfeld umfasst der Perimeter die Parzelle Nr. 2/2341 im Eigentum der Stadt Bern. Zudem gehören der zwischen dem Mittelfeld und dem Viererfeld befindliche Viererfeldweg (Parzelle Nr. 2/1204 im Eigentum der Burgergemeinde Bern) und kleine Teile der sich im Eigentum der Stadt Bern befindenden Strassenparzellen Nrn. 2/2587 (Neubrückstrasse) und 2/2582 (Engeriedweg) zum Planungsperimeter.
Für die Baureife des neuen Stadtquartiers Viererfeld/Mittelfeld ist nach der Genehmigung der Zonenpläne Viererfeld und Mittelfeld und dem Vorliegen des Masterplans Viererfeld/Mittelfeld der Erlass eines Detailerschliessungsplans erforderlich. Dieser definiert in erster Linie mittels Strassenbaulinien die Abgrenzung der Baubereiche zum öffentlichen Strassenraum respektive zu den Erschliessungsanlagen (Strassen, Plätze). Zudem definiert er den räumlichen Rahmen für die benötigten öffentlichen Infrastrukturanlagen im Untergrund (Energie, Wasser, Abwasser, Medien). Die Beschlussfassung liegt in der Kompetenz des Gemeinderats (Art. 66 Abs. 3 BauG).
Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.
Dokumente der Auflage
Titel | Bearbeitet |
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Detailerschliessungsplan Viererfeld/Mittelfeld (PDF, 4.1 MB) | 08.03.2022 |
Erläuterungsbericht Viererfeld/Mittelfeld (PDF, 4.7 MB) | 08.03.2022 |