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Areal Goumoëns, Goumoënsstrasse 46–54: Änderung des Zonenplans; Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung des Zonenplans und die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern zur öffentlichen Mitwirkung.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung des Zonenplans  mit Plan Nr. 1481/1 vom 25. April 2022 und die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 (BO; SSSB 721.1) gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

25. August 2022 bis 23. September 2022

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Die Änderung des Zonenplans bezweckt, den Schulraum und den Quartierfreiraum im Areal Goumoëns planungsrechtlich zu sichern. Die Änderung beinhaltet eine Anpassung der bestehenden Zone FA an die zukünftige Nutzung sowie die Festlegung der fehlenden Zweckbestimmungen durch Anpassung des Anhangs II der Bauordnung der Stadt Bern. Die Vorlage enthält zudem Änderungen des Bauklassen- und Lärmempfindlichkeitsstufenplans der Stadt Bern.

 

Die Mitwirkungsunterlagen können während der Auflagefrist bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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