Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Insel Areal III; Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat beschlossen, die Überbauungsordnung Insel Areal III geringfügig zu ändern. Der Gemeinderat macht diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.
Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2022-778 vom 17. August 2022 beschlossen, die Überbauungsordnung Insel Areal III vom 27. November 2014 mit Plan Nr. 1344/13 vom 15. März 2022 im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Freitag 09.00–11.30/14.00-16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/publikationsarchiv (Jahr 2022) eingesehen werden.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch