Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Aufhebung der Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III und deren Änderung sowie den geplanten Erlass der Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Aufhebung der Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III, Plan Nr. 1266/3 vom 15. März 2001 und von deren Änderung mit Plan Nr. 1266/8 vom 6. September 2007 sowie den geplanten Erlass der Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III mit Plan Nr. 1266/10 vom 1. Februar 2021 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
25. Februar 2021 bis 26. März 2021
zur öffentlichen Mitwirkung.
Im Gebiet Weyermannshaus-Ost sind der Neubau des Campus Bern der Berner Fachhochschule (BFH) sowie wichtige Investitionen in den öffentlichen Raum geplant. Wichtige Bausteine davon sind ein attraktiver, öffentlicher Freiraum unter dem Autobahnviadukt mit einer durchgehenden Nord-Süd-Verbindung für den Fuss- und Veloverkehr, ein neuer Boulevard für den Fuss- und Veloverkehr auf dem Areal des Campus Bern und der Ersatz der bestehenden Unterführung an der Steigerhubelstrasse durch eine Passerelle für den Fuss- und Veloverkehr. Der Aussenraum des Campus Bern soll zusammen mit der Öffnung und naturnahen Gestaltung des Stadtbachs zu einem attraktiven Naherholungsraum für die Nutzerinnen und Nutzer des Campus und die gesamte Bevölkerung werden. Um diese Projekte realisieren zu können, ist eine Anpassung der bestehenden Planungsinstrumente nötig. Einerseits ersetzt der Gemeinderat die bestehende Überbauungsordnung Weyermannshaus-Ost III durch eine neue Überbauungsordnung. Andererseits passt der Gemeinderat den Zonenplan Weyermannshaus Ost geringfügig an. Diese Anpassung des Zonenplans ist nicht Gegenstand der Mitwirkung, liegt aber als Information bei.
Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur auf telefonische, elektronische oder schriftliche Voranmeldung mind. 24 Stunden im Voraus und nur zu den folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.
Dokumente der Auflage
Titel | Bearbeitet |
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Überbauungsordnung Weyer-Ost III Plan (PDF, 1.6 MB) | 29.03.2021 |
Überbauungsordnung Weyer-Ost III Vorschriften (PDF, 135.0 KB) | 29.03.2021 |
Überbauungsordnung Weyer-Ost III Plan aufzuhebend (PDF, 2.3 MB) | 29.03.2021 |
Überbauungsordnung Weyer-Ost III Erläuterungsbericht (PDF, 5.7 MB) | 29.03.2021 |
Überbauungsordnung Weyer-Ost III Beilage Zonenplan (PDF, 2.4 MB) | 29.03.2021 |
Überbauungsordnung Weyer-Ost III Beilage Zonenplan Vorschriften (PDF, 16.7 KB) | 29.03.2021 |