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Inkraftsetzung der geringfügigen Änderung der Bauordnung der Stadt Bern betreffend ZPP

Geringfügige Änderung der Bauordnung der Stadt Bern betreffend Zonen mit Planungspflicht; Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0), die am 19. Mai 2021 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung der Bauordnung der Stadt Bern betreffend Zonen mit Planungspflicht mit Verfügung vom 13. Juli 2021 genehmigt.

 

Die geringfügige Änderung der Bauordnung der Stadt Bern betreffend Zonen mit Planungspflicht tritt auf den 19. August 2021 in Kraft.

 

Sie kann im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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