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Inkraftsetzung geringfügige Änderung Baulinienplan

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt die geringfügige Änderung Baulinienplan.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 20. Mai 2021 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung Baulinienplan mit Plan Nr. 1460/42 vom 10. Februar 2021 mit Verfügung vom 29. September 2021 genehmigt.

 

Die geringfügige Änderung Baulinienplan mit Plan Nr. 1460/42 vom 10. Februar 2021 tritt auf den 11. November 2021 in Kraft.

 

Sie kann im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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