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Bekanntmachung der geringfügigen Änderung Baulinienplan

Geringfügige Änderung Baulinienplan / Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2021-575 vom 19. Mai 2021 beschlossen, die bisherigen Baulinienpläne (mit Ausnahme der Baulinien in Überbauungsordnungen) zu einem einzelnen gesamtstädtischen Baulinienplan mit Plan Nr. 1460/42 vom 10. Februar 2021 zusammenzuführen und dies im geringfügigen Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vorzunehmen. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

 

Die Unterlagen zur Planung können beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur auf telefonische, elektronische oder schriftliche Voranmeldung mind. 24 Stunden im Voraus und nur zu den folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag, 09.00–11.30/14.00–16.00 Uhr. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

Weitere Informationen.

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