Zweite geringfügige Änderung des Zonenplans ZPP Gangloff; Inkraftsetzung
Inkraftsetzung der zweiten geringfügigen Änderung des Zonenplans ZPP Gangloff, Plan Nr. 1285/3 vom 22.06.2018. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die zweite geringfügige Änderung des Zonenplans ZPP Gangloff genehmigt.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 11. September 2019 vom Gemeinderat beschlossene zweite geringfügige Änderung des Zonenplans ZPP Gangloff mit Verfügung vom 12. Dezember 2019 genehmigt.
Der Gemeinderat setzt die zweite geringfügige Änderung des Zonenplans ZPP Gangloff am Tag nach der Publikation ihrer Genehmigung, also am 21. Dezember 2019, in Kraft.
In Kraft gesetzte Vorschriften und Pläne können im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.