Navigieren auf Stadt Bern

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

Öffentliche Auflage Zonenplan Egelmösli Wyssloch und Teilrevision der Bauordnung

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Egelmösli Wyssloch und die Teilrevision der Bauordnung zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Egelmösli Wyssloch mit Plan Nr. 1469/1 vom 14. Februar 2020 (inkl. Erläuterungsbericht) und die Teilrevision der Bauordnung vom 24. September 2006 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

 

                                    25. Mai 2020 bis 23. Juni 2020

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Die Zonenplanänderung mit Teilrevision der Bauordnung vom 24. September 2006 hat zum Ziel, den Stadtteilpark Wyssloch und den Schulhausneubau Wyssloch planungsrechtlich zu sichern. Die Änderung beinhaltet die Festlegung der fehlenden Zweckbestimmungen und Grundzüge der Überbauung und Gestaltung für die Zonen im öffentlichen Interesse FA 2 und FC 3. Weiter beinhaltet sie die Aufzonung der Zone FA zur FC 3 für die geplante Realisierung des Schulhauses Wyssloch und der Tagesschule im Wysslochgut. Der Zweck der Zonen entspricht den heutigen Nutzungen und den Bedürfnissen an zukünftige Nutzungen. Dies sind der Stadtteilpark, quartierorientierte Einrichtungen und Familiengärten sowie ein Parkcafé, Kindergärten und Basisstufen in der Zone FA 2 sowie Schulnutzungen in der Zone FC 3.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden. Wegen des Coronavirus ist der Zugang beim Stadtplanungsamt Bern nur zu reduzierten Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 09.00-11.30/14.00-16.00 Uhr möglich. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme, damit eine Ersatzlösung gefunden werden kann.

 

Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

Fusszeile