Nutzungszonenplan und Überbauungsordnung Mattenhof Teilplan West
Geringfügige Änderung des Nutzungszonenplans und der Überbauungsordnung Mattenhof Teilplan West, Plan Nr. 1186/13 vom 17.12.2019; Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 12. August 2020 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung des Nutzungszonenplans und der Überbauungsordnung Mattenhof Teilplan West (Plan Nr. 1186/13 vom 17.12.2019 mit Verfügung vom 25. September 2020 genehmigt.
Die geringfügige Änderung des Nutzungszonenplans und der Überbauungsordnung Mattenhof Teilplan West treten auf den 8. Oktober 2020 in Kraft.
Sie können im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.