Überbauungsordnung Stöckackerstrasse 33 - Ladenwandweg
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Stöckackerstrasse 33 - Ladenwandweg zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Stöckackerstrasse 33 - Ladenwandweg mit Plan Nr. 1475/1 vom 10. Juni 2020 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
2. Juli 2020 bis 4. September 2020
zur öffentlichen Mitwirkung.
Das ewb/BLS-Areal im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ausserholligen soll zu einem dichten, gemischt genutzten und öffentlich zugänglichen Quartierbaustein mit drei Hochhäusern entwickelt werden. Die geplanten Arbeits-, Wohn- und publikumsorientierten Nutzungen, die Öffnung des heute umzäunten Areals und die Schaffung bisher nicht vorhandener öffentlicher Freiräume und Verbindungen für den Fuss- und Veloverkehr sind zentrale Elemente der geplanten Entwicklung. Die Überbauungsordnung Stöckackerstrasse 33 – Ladenwandweg bildet die planungsrechtliche Grundlage dazu.
Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme, damit eine Ersatzlösung gefunden werden kann.
Kontakt Stadtplanungsamt: 031 321 70 10 oder stadtplanungsamt@bern.ch
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.