Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bogenschützenstr./Schanzenstr., Teilbereich Bubenbergplatz 8 - 12, Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bogenschützenstr./Schanzenstr., Teilbereich Bubenbergplatz 8 – 12 genehmigt.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 22. Mai 2019 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bogenschützenstr./Schanzenstr., Teilbereich Bubenbergplatz 8 – 12, mit Verfügung vom 23. Dezember 2019 genehmigt.
Es hat dabei von Amtes wegen folgende Änderung der Überbauungsvorschriften vorgenommen:
Art. 5 Vordächer
1 Vordächer können östlich von der neuen Bahnhofhalle bewilligt werden, wenn ihre Unterkante die bestehende Kote von 545.20 m. ü. M. der heutigen Gebäudeauskragung einhält.
2 Die Vordächer müssen mindestens 50 cm hinter dem Fahrbahnrand der öffentlichen Strassen zurückbleiben.
Schema zu Art. 5 Vordächer
Text rot: 545.20 m. ü. M., Unterkante möglicher Vordächer
Der Gemeinderat setzt die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bogenschützenstr./Schanzenstr., Teilbereich Bubenbergplatz 8 – 12, am Tag nach der Publikation ihrer Genehmigung, also am 16. Januar 2020, in Kraft.
In Kraft gesetzte Vorschriften und Pläne können im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.
Dokumente der Auflage
Titel | Bearbeitet |
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2019 12 23 G Bern Änderung UeO Bogenschützenstrasse Schanze (PDF, 715.5 KB) | 02.03.2020 |
Schreiben an AGR; Anpassung von Amtes wegen; UeO Bogenschützenstrasse (PDF, 3.0 MB) | 02.03.2020 |