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Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bogenschützenstr./Schanzenstr., Teilbereich Bubenbergplatz 8 - 12, Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bogenschützenstr./Schanzenstr., Teilbereich Bubenbergplatz 8 – 12 genehmigt.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die am 22. Mai 2019 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bogenschützenstr./Schanzenstr., Teilbereich Bubenbergplatz 8 – 12, mit Verfügung vom 23. Dezember 2019 genehmigt.

 

Es hat dabei von Amtes wegen folgende Änderung der Überbauungsvorschriften vorgenommen:

 

Art. 5 Vordächer

1 Vordächer können östlich von der neuen Bahnhofhalle bewilligt werden, wenn ihre Unterkante die bestehende Kote von 545.20 m. ü. M. der heutigen Gebäudeauskragung einhält.

2 Die Vordächer müssen mindestens 50 cm hinter dem Fahrbahnrand der öffentlichen Strassen zurückbleiben.

Schema zu Art. 5 Vordächer

Text rot: 545.20 m. ü. M., Unterkante möglicher Vordächer

 

Der Gemeinderat setzt die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bogenschützenstr./Schanzenstr., Teilbereich Bubenbergplatz 8 – 12, am Tag nach der Publikation ihrer Genehmigung, also am 16. Januar 2020, in Kraft.

 

In Kraft gesetzte Vorschriften und Pläne können im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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