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Öffentliche Auflage geringfügige Änderung Zonenplan Kornweg 113

Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung Zonenplan Kornweg 113 (Volksschule Bethlehemacker)

 

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung Zonenplan Kornweg 113 (Volksschule Bethlehemacker) mit Plan Nr. 1465/1 vom 15. November 2018 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

 

                                 6. Dezember 2018 bis 18. Januar 2019

 

zur öffentlichen Auflage. Es besteht die Absicht, die Änderung im geringfügigen Verfahren nach Artikel 122 BauV zu erlassen.

 

Das vorliegende Verfahren betrifft das Grundstück Bern Gbbl.-Nr. 6/1636. Für den Ersatzneubau des Schulhauses Bethlehemacker am Kornweg 113 hat die Stadt Bern 2016 ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt. Um das siegreiche Projekt aus dem Wettbewerbsverfahren zu realisieren, muss eine Baulinie geringfügig angepasst werden. Gleichzeitig werden die heute fehlenden Zweckbestimmungen für Bildungs- und quartierorientierte Nutzungen im Zonenplan festgeschrieben.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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