Mitwirkungsauflage UeO Weyermannshaus West
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Weyermannshaus West zur öffentlichen Mitwirkung.
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Überbauungsordnung Weyermannshaus West mit Plan Nr. 1470/1 vom 22. Januar 2019 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
3. Juli 2019 bis 4. September 2019
zur öffentlichen Mitwirkung.
Das Areal Weyermannshaus West liegt im Stadtteil VI Bümpliz/Bethlehem im Perimeter des Entwicklungschwerpunktes ESP Ausserholligen. Auf dem Areal soll ein dichtes urbanes und nutzungsdurchmischtes Stadtgebiet mit einem hohen Wohnanteil entstehen. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, hat der Gemeinderat das städtebauliche Konzept und die Überbauungsordnung zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.
Dokumente der Auflage
Titel | Bearbeitet |
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Erläuterungsbericht Weyermannshaus West (PDF, 26.0 MB) | 20.09.2019 |
Überbauungsordnung Weyermannshaus West (PDF, 5.3 MB) | 20.09.2019 |
Übersichtspläne zum städtebaulichen Konzept (PDF, 13.5 MB) | 20.09.2019 |