Inkraftsetzung der geringfügigen Änderung des Zonenplans Dählhölzli-Restaurant
Geringfügige Änderung des Zonenplans Dählhölzli-Restaurant, Plan Nr. 1468/1 vom 05.10.2018; Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0), die am 27. Februar 2019 vom Gemeinderat beschlossene geringfügige Änderung des Zonenplans Dählhölzli-Restaurant mit Verfügung vom 4. Juli 2019 genehmigt.
Der Gemeinderat setzt die geringfügige Änderung des Zonenplans Dählhölzli-Restaurant auf den 18. Juli 2019 in Kraft.
In Kraft gesetzte Vorschriften und Pläne können im Internet unter www.bern.ch/nutzungsplanung oder zu den Öffnungszeiten beim Stadtplanungsamt Bern, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland oder beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.