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Bekanntmachung Beschluss geringfügige Änderung des Zonenplans Muesmattstrasse 46

Beschluss des Gemeinderats

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB Nr. 2019-574 vom 30. April 2019 beschlossen, den Zonenplan Muesmattstrasse 46 (Plan Nr. 1467/1 vom 5. Oktober 2018) im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

 

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann vom

 

                                       9. Mai 2019 bis 7. Juni 2019

 

beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

 

Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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