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2. Geringfügige Änderung des Zonenplans Gangloff, Beschluss des Gemeinderats,

Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat mit GRB 2019-1231 vom 11. September 2019 beschlossen, den Zonenplan Gangloff im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) ein zweites Mal geringfügig zu ändern (Anpassung des Nutzungsmasses an neue Masseinheit). Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen zur Planung können zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 sowie im Internet unter
www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

Weitere Informationen.

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