Mitwirkungsauflage Zonenplan Sportanlagen Neufeld
Mitwirkungsauflage Zonenplan Sportanlagen Neufeld
Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Sportanlagen Neufeld mit Plan Nr. 1464/1 vom 2. März 2018 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
23. Mai 2018 bis 22. Juni 2018
zur öffentlichen Mitwirkung.
Im Zonenplan wird im Bereich der Sportanlagen Neufeld die fehlende Zweckbestimmung ergänzt. Der Zweck der Zone entspricht der heutigen Nutzung als Schul- und Sportanlage und Anlage für Sportveranstaltungen sowie dem Raumprogramm der geplanten 50m-Schwimmhalle. Nebst der fehlenden Zweckbestimmung, werden die Grundzüge der Überbauung und Gestaltung, sowie das Mass der Nutzung der Zone festgelegt. Im Lärmempfindlichkeitsstufenplan sind heute nur die Festlegungen des Stadions und des Gebäudes für Sportanlagen und Sportwissenschaften enthalten. Mit der vorliegenden Planung werden die Lärmempfindlichkeitsstufen für alle Grundstücke im Wirkungsbereich festgelegt. Die Festlegungen der Überbauungsordnung Traglufthalle Neufeld vom 1. Juni 1992 sind für eine Traglufthalle nicht mehr notwendig, weil die Festlegungen in der Bauordnung 06 integriert wurden. Deshalb kann die Überbauungsordnung aufgehoben werden.
Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.
Dokumente der Auflage
Titel | Bearbeitet |
---|---|
Erläuterungsbericht Zonenplan Sportanlagen Neufeld (PDF, 1.6 MB) | 18.09.2018 |
Zonenplan Sportanlagen Neufeld (PDF, 889.5 KB) | 18.09.2018 |