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2. Öffentliche Auflage Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt

Koordinierte öffentliche Auflage der Änderungen an der Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die nach der 1. öffentlichen Auflage vom Gemeinderat am 18. Oktober 2017 beschlossenen Änderungen an der Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt mit Plan Nr. 1436/1 vom 29.06.2017 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 6 des Koordinationsgesetzes vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) vom

 

                              14. Dezember 2017 bis 12. Januar 2018

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Im Überbauungsplan wird der Bereich für Besucherparkplätze des Tierheims in der Zone FA* aufgehoben. Neu beschränkt sich der Bereich für Besucherparkplätze auf die Freifläche FB*, d.h. das Bauprojekt weist neu 15 statt bisher 20 Besucherparkplätze aus. In Artikel 3 der Überbauungsvorschriften, der Zweckbestimmung der Zone FA*, wird dementsprechend der Passus «und Erschliessung» gestrichen.                           Artikel 9 der Überbauungsvorschriften wird neu um die Absätze 4 und 5 ergänzt. Absatz 4 lautet: Auf die Pflanzung invasiver Neophyten ist zu verzichten. Absatz 5 lautet: Es sind mindestens 15% des gesamten Perimeters als naturnahe Lebensräume auszugestalten und fachgerecht zu pflegen.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, beim Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, 4. Stock (Montag bis Freitag 08.00-11.30 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben . In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Dokumente der 2. öffentlichen Auflage

Dokumente der 2. öffentlichen Auflage
Titel Bearbeitet
Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt (PDF, 4.2 MB) 01.03.2018
Wohlenstrasse Eymatt Erläuterungs- und Raumplanungsbericht (PDF, 10.2 MB) 01.03.2018

Dokumente zur Orientierung

Dokumente zur Orientierung
Titel Bearbeitet
Überbauungsordnung Wohlenstrasse Eymatt 1. öffentliche Auflage (Zur Orientierung) (PDF, 4.1 MB) 01.03.2018

Weitere Informationen.

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