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Öffentliche Auflage Naturgefahrenplan, Teilrev. BO

Öffentliche Auflage Naturgefahrenplan und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 und den Naturgefahrenplan mit Plan Nr. 1439/4 vom 10. Oktober 2017 gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) , koordiniert nach Koordinationsgesetz (KoG; BSG 724.1), vom

 

                              9. November 2017 bis 8. Dezember 2017

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Der Zonenplan der Stadt Bern, bisher bestehend aus Bauklassenplan, Nutzungs-zonenplan und Lärmempfindlichkeitsstufenplan, wird durch einen vierten Plan - den Naturgefahrenplan - ergänzt. Grundlage für den Naturgefahrenplan bildet die synoptische Naturgefahrenkarte, die auf den vom Kanton anerkannten Naturgefahrenkarten (Wassergefahren und Massenbewegungen) beruht. Mit dem vorliegenden Verfahren wird die Naturgefahrenkarte grundeigentümerverbindlich in der Grundordnung der Stadt Bern verankert (Art. 71 Abs. 1 BauG). Zudem werden in der Bauordnung die Vorschriften zum Naturgefahrenplan eingefügt.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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