Rehhag Zonenplan-Änderung, öffentliche Auflage
Der Gemeinderat der Stadt Bern legt die Zonenplan-Änderung Rehhag (Plan Nr. 1317/6 vom 6. März 2017), gestützt auf Artikel 60 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0)
vom 29. März 2017 bis 28. April 2017
öffentlich auf.
Mit der Zonenplan-Änderung sollen hauptsächlich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einlagerung von Inertstoffen geschaffen werden. Die Sicherung des geeigneten Bereichs erfolgt durch Festsetzung einer Deponiezone. Ausserdem werden Naturgefahren grundeigentümerverbindlich festgelegt.
Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00 / 14.00 Uhr-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und beim Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, 4. Stock, Montag bis Freitag 08.00-11.30 Uhr eingesehen werden. Die Zonenplan-Änderung kann zudem im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.
Wer im Sinne des Baugesetzes in seinen eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben sowie Lastenausgleichsbegehren anmelden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Dokumente der Auflage
Titel | Bearbeitet |
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Rehhag ZP Plan (PDF, 1.3 MB) | 19.06.2017 |
Rehhag ZP Erläuterungs- und RP-Bericht (PDF, 4.3 MB) | 19.06.2017 |
Rehhag MiWi-Bericht (PDF, 17.7 MB) | 19.06.2017 |