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Öffentliche Auflage CSL Behring

Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung Baulinie Wankdorfstrasse 8 (CSL Behring) nach Art. 122 ABs. 7 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung Baulinie Wankdorfstrasse 8 (CSL Behring), geringfügige Änderung des Alignementsplan Plan Nr. 2058 vom 7. Septemter 1951 mit Plan Nr. 1462/1  vom 2. November 2017 gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) und Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) vom

 

                              15. November 2017 bis 15. Dezember 2017

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Das vorliegende Verfahren betrifft die Parzellen 5/586 und 5/2473 an der Ecke Wankdorfstrasse 8. Die CSL Behring plant dort den Ausbau ihres Standorts Bern-Wankdorf. Dazu wird an Wankdorfstrasse 8 die Ecke der Baulinie durch eine Rundung ersetzt.

 

Die Auflageakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/auflagen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Artikel 35 Baugesetz unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die geplante Änderung bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben . In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Dokumente der Auflage

Dokumente der Auflage
Titel Bearbeitet
CSL Behring Baulinienplan (118KB) PDF (PDF, 117.7 KB) 08.01.2018
CSL Behring Erläuterungsblatt (5MB) PDF (PDF, 5.5 MB) 08.01.2018

Weitere Informationen.

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