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Mitwirkungsauflage Naturgefahren und Teilrevision der Bauordnung

Mitwirkungsauflage Naturgefahrenplan und Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern vom 24. September 2006 mit Erläuterungsbericht und Naturgefahrenplan mit Plan Nr. 1439/4 vom 8. November 2016 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

 

21. Dezember 2016 bis 1. Februar 2017

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Der Zonenplan der Stadt Bern, bisher bestehend aus Bauklassenplan, Nutzungszonenplan und Lärmempfindlichkeitsstufenplan, wird durch einen vierten Plan – den Naturgefahrenplan – ergänzt. Grundlage für den Naturgefahrenplan bildet die synoptische Naturgefahrenkarte, die auf den vom Kanton anerkannten Naturgefahrenkarten (Wassergefahren und Massenbewegungen) beruht. Mit dem vorliegenden Verfahren wird die Naturgefahrenkarte grundeigentümerverbindlich in der Grundordnung der Stadt Bern verankert (Art. 71 Abs. 1 BauG). Zudem werden in der Bauordnung die Vorschriften zum Naturgefahrenplan eingefügt.

 

Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Unterlagen der Mitwirkung

Unterlagen der Mitwirkung
Titel Bearbeitet
Naturgefahrenplan_MiWi (PDF, 7.8 MB) 07.12.2017
Erläuterungsbericht_MiWi (PDF, 1.3 MB) 07.12.2017
Teilrevision_BO_MIWI (PDF, 47.1 KB) 07.12.2017

Weitere Informationen.

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