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Änderung der Bauordnung (BO), Mitwirkung

Mitwirkungsauflage zur Änderung der Bauordnung der Stadt Bern (BO)

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt die Änderung der Bauordnung der Stadt Bern (BO; SSSB 721.1) Stand vom 9. März 2017 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

11. Mai 2017 bis 9. Juni 2017

 

zur öffentlichen Mitwirkung.

 

Die kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) stellt eine abschliessende Auswahl von 30 Messweisen und Begriffen zur Verfügung, welche die bernischen Gemeinden bis Ende 2020 in ihre Bauordnungen zu überführen haben. Mit der vorliegenden Änderung der Bauordnung kommt die Stadt Bern diesem kantonalen Auftrag nach und legt für die neuen Messweisen die zugehörigen baupolizeilichen Masse fest. Gleichzeitig wurden einzelne redaktionelle Fehler in der heutigen Bauordnung bereinigt. Auf materielle Anpassungen der einzelnen Bauvorschriften wurde, soweit es die kantonale Verordnung zulässt, verzichtet. Die bisherigen baulichen Möglichkeiten bleiben mit der vorliegenden Änderung der Bauordnung folglich weitgehend identisch bestehen.

Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen   eingesehen werden.

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Post-fach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Dokumente der Auflage

Dokumente der Auflage
Titel Bearbeitet
BO Anpassung Bauordnung Erläuterungsbericht (20MB), PDF (PDF, 20.1 MB) 20.06.2017
BO Anpassung BMBV Text (75KB), PDF (PDF, 74.8 KB) 20.06.2017

Weitere Informationen.

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