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Öffentliche Auflage Zonenplan Viererfeld

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Viererfeld (Plan Nr. 1322/2 vom 29.04.2015) gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat der Stadt Bern bringt den Zonenplan Viererfeld (Plan Nr. 1322/2 vom 29.04.2015) gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

3. Juni 2015 bis 3. Juli 2015

 

zur öffentlichen Auflage.

 

Der Zonenplan Viererfeld beinhaltet die Einzonung des Grundstücks Bern Gbbl.-Nr. 2/1192 von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone, gemischte Wohnzone und Zone mit Planungspflicht sowie in die Zone im öffentlichen Interesse (Freifläche FA*) mit zugehörigen Überbauungsvorschriften. Die Planung ermöglicht ein attraktives, neues urbanes Stadtquartier auf dem Viererfeld zu erstellen. Dabei wird rund die Hälfte des Viererfelds für die Überbauung genutzt und die andere Hälfte als vielfältig nutzbare Freifläche grün bleiben.

 

Das Auflagedokument mit zugehörigen Erläuterungen kann während der Auflagefrist zur Bürozeit (Montag – Donnerstag 9-12 / 14-17 Uhr, Freitag bis 16 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Schwarztorstrasse 9 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Wer im Sinne von Art. 35 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; 721.0) zur Einsprache berechtigt ist, kann während der Auflagefrist bei der Präsidialdirektion der Stadt Bern, Generalsekretariat / Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8 schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Weitere Informationen.

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