Öffentliche Auflage Winterholzstrasse
Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung des Zonenplans sowie des Baulinienplans Winterholzstrasse im nach KoG koordinierten Verfahren gemäss Art. 122 BauV
Der Gemeinderat bringt die Änderung des Zonenplans sowie des Baulinienplans Winterholzstrasse vom 19.03.1956, mit dem Zonenplan Winterholzstrasse 55 + 57, Plan Nr. 1445/01 vom 16.12.2014, im nach KoG koordinierten Verfahren gemäss Art. 122 BauV vom
22. Januar bis 20. Februar 2015
zur öffentlichen Auflage.
Von der Planung betroffen sind die Baurechtsparzellen Bern GBBl.-Nrn. 6/3870, 6/4084, 6/4085 sowie in geringem Umfang die Baurechtsparzelle Bern GBBl.-Nr. 6/4083. Sie umfassen eine Fläche von rund 5‘290 m2 und befinden sich heute in der Industrie- und Gewerbezone.
Mit der Änderung des Zonenplans und des Baulinienplans wird die Umnutzung des vorhandenen Industriebaus in Wohnungen, Lofts und Ateliers mit einer geplanten Fassadenhöhe von 21,40 m ermöglicht. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Umzonung von Industrie- und Gewerbezone (IG) in eine gemischte Wohnzone (WG), die Anpassung der Bauklasse sowie die Anpassung der Lärmempfindlichkeitsstufe erforderlich. Neu wird die Bauklasse E (Erhaltung der bestehenden Baustruktur) festgesetzt. Damit hat sich der Umbau an den Standort und die Volumetrie des bestehenden Baukörpers zu halten. Die Lärmempfindlichkeitsstufe ES III beschränkt sich zukünftig auf einen ca. 14,50 m breiten Streifen entlang der Bahnlinie. Für die übrige Parzelle wird neu die Lärmempfindlichkeitsstufe ES II festgesetzt. Die vorhandene Baulinie wird aufgehoben.
Die Akten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag – Donnerstag 8 -12 Uhr / 14-17 Uhr, Freitag bis 16 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.
Wer im Sinne von Art. 35 Baugesetz in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist gegen die Änderungen bei der Stadt Bern, Präsidialdirektion, Generalsekretariat, Fachbereich Recht, Junkerngasse 47, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Einsprache und/oder Rechtsverwahrung erheben und Lastenausgleichsansprüche anmelden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats GRB Nr. 6 vom 14. Januar 2015, den Zonenplan und den Baulinienplan Winterholzstrasse im Verfahren nach Artikel 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) zu ändern, kann innert der Auflagefrist gestützt auf Artikel 65b Buchstabe b und Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b i.V.m. Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Downloads
Titel | Bearbeitet |
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4083_Winterholzstr_55_57_ZP_NKl_16122014_Aufl.pdf (PDF, 8.2 MB) | 01.03.2018 |
4083_Winterholzstrasse_55_57_Erläuterungsblatt_NKl_17122014.pdf (PDF, 5.2 MB) | 01.03.2018 |