Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Weltpoststrasse Nord
Der Gemeinderat der Stadt Bern lässt die Überbauungsordnung Weltpoststrasse Nord gestützt auf Art. 58 BauG vom
19. Februar 2015 bis 20. März 2015
zur öffentlichen Mitwirkung auflegen.
Der Planungsperimeter umfasst einen Teil der Parzelle Bern GBBI.-Nr. 4/3806 mit angrenzendem Wittigkofenweg. Die Überbauungsordnung beinhaltet die Umzonung der Dienstleistungszone in die Wohnzone mit zugehörigen Vorschriften. Im Wirkungsbereich der Überbauungsordnung wird der Zonenplan Oberes Murifeld mit dazu gehörenden Vorschriften vom 5. Dezember 1969 aufgehoben und der Baulinienplan Egghölzli, Teilplan II vom 23. Juli 1970 geändert.
Der heutige Bürostandort im Oberen Murifeld soll sich langfristig zum Wohnschwerpunkt entwickeln. Die Planung ermöglicht in einer ersten Etappe die Neuüberbauung der heutigen Sportplätze für das Wohnen und wohnverträgliche Arbeitsnutzungen. Das in einem Wettbewerb nach SIA-Ordnung ermittelte Richtprojekt umfasst kostengünstige Mietwohnungen, Mietwohnungen im mittleren Standard und Stockwerkeigentumswohnungen sowie Räume für Ateliers, Büros, Gewerbe oder Läden.
Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 8 – 12 / 14 – 17 Uhr, Freitag bis 16 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 und bei der BauStelle, Bundesgasse 38 sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach 3001 Bern (E-Mail: stadtplanungsamt@bern.ch) zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.
Downloads
Titel | Bearbeitet |
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1837 Erläuterungsbericht_UeO Weltpoststrasse Nord_A4 hoch GRB 11022015.pdf (PDF, 9.5 MB) | 01.03.2018 |
1837 Raumplanungsbericht Art 47 RPV_UeO Welt GRB 11022015.pdf (PDF, 469.7 KB) | 01.03.2018 |
1837_UeO_Weltpoststrasse_Nord_MiWi_SSt_30012015.pdf (PDF, 4.4 MB) | 01.03.2018 |