Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Weihergasse 4
Der Gemeinderat der Stadt Bern lässt die Überbauungsordnung Weihergasse 4, Plan Nr. 1416/4 vom 17. Dezember 2014 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom
5. Februar bis 6. März 2015
zur öffentlichen Mitwirkung auflegen.
Das Planungsgebiet Weihergasse 4 liegt im Quartier Marzili und beinhaltet das Grundstück Bern Gbbl-Nr. 3/3391 und ein Teil des Grundstücks Bern Gbbl-Nr. 3/494. Die Überbauungsordnung Weihergasse 4 schafft die planerischen Voraussetzungen für den Umbau und Teilersatzneubau der Jugendherberge. Sie regelt Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Erschliessungsanlagen, Baubereiche mittels Baulinien, Gestaltung der Bauten und Aussenräume, Ver- und Entsorgung sowie Umgebungsgestaltung. Des Weiteren werden Gefahrengebiete gemäss kantonalen Vorgaben eigentümerverbindlich festgelegt.
Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, und bei der BauStelle, Bundesgasse 38, sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.
Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.
Downloads
Titel | Bearbeitet |
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1529_Mobilitätskonzept_ Jugendherberge_definitiv _082014.pdf (PDF, 4.5 MB) | 01.03.2018 |
1529_Siegerprojekt_Projektwettbewerb Jugendherberge_30012014.pdf (PDF, 9.1 MB) | 01.03.2018 |
1529_Weihergasse 4_UeO_PGu_17122014.pdf (PDF, 2.0 MB) | 01.03.2018 |
1529_Weihergasse 4_Zonenplan_PGu_17122014.pdf (PDF, 2.0 MB) | 01.03.2018 |
1529_Weihergasse_4_ZP_UeO_Erläutbericht_MNi_PGu_Dez14_06012015.pdf (PDF, 2.2 MB) | 01.03.2018 |