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Mitwirkungsauflage Überbauungsordnung Weihergasse 4

Der Gemeinderat der Stadt Bern lässt die Überbauungsordnung Weihergasse 4, Plan Nr. 1416/4 vom 17. Dezember 2014 gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) vom

 

5. Februar bis 6. März 2015

 

zur öffentlichen Mitwirkung auflegen.

 

Das Planungsgebiet Weihergasse 4 liegt im Quartier Marzili und beinhaltet das Grundstück Bern Gbbl-Nr. 3/3391 und ein Teil des Grundstücks Bern Gbbl-Nr. 3/494. Die Überbauungsordnung Weihergasse 4 schafft die planerischen Voraussetzungen für den Umbau und Teilersatzneubau der Jugendherberge. Sie regelt Abstellplätze für Motorfahrzeuge, Erschliessungs­anlagen, Baubereiche mittels Baulinien, Gestaltung der Bauten und Aussenräume, Ver- und Entsorgung sowie Umgebungsgestaltung. Des Weiteren werden Gefahrengebiete gemäss kantonalen Vorgaben eigentümerverbindlich festgelegt.

 

Die Mitwirkungsakten können während der Auflagefrist zu den Bürozeiten (Montag bis Donnerstag 08.00-12.00/14.00-17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr) beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, und bei der BauStelle, Bundesgasse 38, sowie im Internet unter www.bern.ch/online/mitwirkungen eingesehen werden.

 

Während der Auflagefrist können dem Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, Postfach, 3001 Bern, zuhanden des Gemeinderats schriftliche Anregungen und Einwendungen unterbreitet werden.

Weitere Informationen.

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